Die erste “Verordnung über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkosten-abrechnung” stammt aus dem Jahr 1981 und war eine Folge des Energieeinsparungs-gesetzes. Lesen Sie hier den Volltext der Verordnung in der aktuellsten Fassung.
Die erste “Verordnung über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkosten-abrechnung” stammt aus dem Jahr 1981 und war eine Folge des Energieeinsparungs-gesetzes. Lesen Sie hier den Volltext der Verordnung in der aktuellsten Fassung.
Am 1. Januar 2009 trat die neue Fassung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (kurz: Heizkostenverordnung oder HKVO) in Kraft. Nach der Erstfassung vom 01.03.1981 und den Novellierungen vom 01.05.1984 und 01.03.1989 ist das jetzt die vierte Version der Heizkostenverordnung. Während die ersten Novellierungen vor allem die Unsicherheiten beseitigten, die in den Anfangsjahren der Heizkostenverordnung in der Praxis aufgetreten sind, verfolgt die Novellierung zum 1. Januar 2009 primär energiepolitische Ziele.
Nach über zwei Jahrzehnten des Bestehens dieser Verordnung kann heute festgestellt werden, dass die Heizkostenverordnung ausgereift und praxisgerecht ist. Diskussionen über den Sinn und Inhalt gibt es kaum noch und die Erkenntnis, dass durch die Abrechnung nach Verbrauch erheblich Energie eingespart wird, hat sich überall durchgesetzt. Seit dem 01.01.96 gilt die Heizkostenverordnung uneingeschränkt auch in allen neuen Bundesländern.
Während in den Anfangsjahren der Heizkostenverordnung hauptsächlich die Energieeinsparung wegen der Importabhängigkeiten Deutschlands im Vordergrund stand, wurde es in der Folge mehr und mehr der Umweltschutz. Heute sind die Energielieferanten Deutschlands kaum noch in der Lage, unsere Energieversorgung durch Boykotte nachhaltig zu gefährden. Anerkannt große Gefahren für das Weltklima ergeben sich aber, wenn die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre, die für den so genannten Treibhauseffekt verantwortlich ist, nicht schnellstens drastisch reduziert wird. Die Abrechnung nach Verbrauch leistet dazu einen wertvollen Beitrag, weil mit der Verbrauchserfassung nachweislich Energie gespart wird.
Die Heizkostenverordnung ist für alle Beteiligten, also Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter, Wohnungseigentümer und nicht zuletzt für Messdienstunternehmen die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung.
(pe)