Die Unternehmensgruppe Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Leinfelden-Echterdigen/Stuttgart und Produktionsstätten in Mulda (Sachsen) und China ist eines der international führenden Abrechnungsunternehmen. Bundesweit garantieren 18 Niederlassungen und über 600 Service-Stationen ein flächendeckendes Servicenetz und umfassende Dienstleistungen. Tochterunternehmen in Dänemark, Österreich, Polen, USA und China sowie Lizenznehmer und Vertriebspartner in allen wichtigen Ländern, sorgen für eine starke Präsenz von Minol auf dem internationalen Markt.
Fachinformationen für Wohnungsverwalter, Vermieter, Heizungstechniker und -ingenieure
Sie möchten sich intensiver mit dem Thema Heizkostenabrechnung beschäftigen? Sie benötigen zusätzliche Informationen? Sie möchten wissen wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler funktionieren? Sie erwarten politische und wirtschaftliche Hintergrundinformationen, rechtliche Grundlagen und wichtige Gerichtsurteile auf einen Blick und das alles aktuell und übersichtlich? Dann ist das “Handbuch zur Wärmekostenabrechnung” mit Fachinformationen für Wohnungsverwalter, Vermieter, Heizungstechniker und -ingenieure, aber auch interessierte Wohnungseigentümer und Mieter, genau das Richtige für Sie! Mehr...
600 Brandtote jährlich, von denen 95% an den Folgen einer Rauchvergiftung starben. Sieben Bundesländer haben darauf bereits reagiert und eine Rauchwarnmelderpflicht in ihre Landesbauordnungen verankert. Schaffen Sie mit dem neuen Rauchmelderservice von Minol, mehr Sicherheit für sich und Ihre Mieter und delegieren Sie die Anforderungen einer ggf. bestehenden Rauchwarnmelderpflicht an Minol. Weitere Informationen zum Rauchmelderservice von Minol...
Seit 1981 gilt in Deutschland die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Sie schreibt dem Hauseigentümer vor, die Heiz- und Warmwasserkosten abhängig vom individuellen Verbrauch der Nutzer zu verteilen. Wer mehr verbraucht, zahlt auch mehr. Das sorgt für Gerechtigkeit und einen sparsamen Umgang mit Energie. Zum 1. Januar 2009 trat eine aktualisierte Fassung der Heizkostenverordnung als Folge des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung in Kraft. Mehr...
Als Minol – Kunde sparen Sie ab sofort bares Geld, wenn Sie beim Nutzerwechsel selbst ablesen. Der neue Onlineservice „Zwischenablesung direct“ gibt Ihnen dazu alle erforderlichen Informationen und Werkzeuge an die Hand, um mit der Wohnungsübergabe auch die Zwischenablesung schnell und sicher zu erledigen. Mehr…
Seit 2003 fördert der Gesetzgeber mit dem § 35a des EStG haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen durch eine steuerliche Begünstigung mit dem Ziel die Schwarzarbeit einzudämmen. Ende 2006 hat das Bundesfinanzministerium in seinem Anwendungsschreiben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen überraschend den Kreis der Begünstigten mit Steuersparmöglichkeiten um Mieter und Eigentümer erweitert. Nun können auch sie die Arbeitslohnkosten bei Betriebskosten steuerlich geltend machen, wenn eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters vorliegt. Mehr...
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