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Minol - Alles, was zählt.
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Gesetzeslage

Die Landesbauordnung bildet die Grundlage für Rauchwarnmelder

Minol Rauchmelderservice

Rechtssprechung

Anforderung von Seiten des Gesetzgebers - Rauchwarnmelder

Die Anforderung von Seiten des Gesetzgebers Rauchwarnmelder zu installieren, finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen. Aktuell haben sich die Bundesländer Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen für eine entsprechende Aufnahme entschlossen.

In Deutschland zur Anwendung kommende Rauchwarnmelder müssen der DIN EN 14604 entsprechen. Diese Norm regelt sowohl den Anwendungsbereich und die allg. Anforderungen, als auch den notwendigen Prüfumfang. Eine Überprüfung der normativen Umsetzung finden über unabhängige Prüfinstitute wie z.B. den VdS in Köln statt. Die Montage, Wartung und Instandhaltung der Geräte wird über die DIN 14676 definiert.

Informieren Sie sich über die jeweiligen Landesbauordnungen (Rauchwarnmelder)