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Minol - Alles, was zählt.
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Zielgruppenunterteilung Planer Handwerker Verwalter Eigentümer Mieter

Gerätewartung

Denken Sie stets daran: Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist verboten

Überblick

  • Wasser- und Wärmezähler müssen geeicht sein.
  • Übertragen Sie die Eichpflicht mit der Gerätewartung auf Minol.
  • Wartungskosten sind umlagefähig.
  • Beim fälligen Geräteaustausch entstehen kein zusätzliche Kosten.
  • Die Abrechnung ist eichrechtlich unanfechtbar.

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Bei der Verwendung ungeeichter Messgeräte sind nach den Vorgaben des Eichgesetzes Bußgelder bis zu 10.000 € möglich. Das gilt auch für Wärme- und Wasserzähler in Wohnungen, nach denen verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Verantwortlich und haftbar ist der Eigentümer des Messgerätes. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein. Vereinbaren Sie nach dem Kauf der Geräte mit Minol am besten auch gleich die Wartung Ihrer Wasser- oder Wärmezähler und wir sorgen dafür, dass in Ihrem Gebäude nur noch eichrechtlich zugelassene Messgeräte im Einsatz sind. Dieses Angebot gilt auch für Fabrikate anderer Hersteller.

Diese Eichintervalle gelten gemäß Eichordnung vom 19.11.1992 für Wärme- und Wasserzähler:

Wenn Sie selbst für die Einhaltung der Eichvorschriften sorgen, haben Sie erheblich mehr Aufwand und Kosten: Sie müssen selbst auf die Austauschtermine achten, die Geräte besorgen, einen Handwerker beauftragen und die Umlagemöglichkeit ist nicht so einfach wie bei einer Wartungsvereinbarung mit einem der führenden Gerätehersteller. Kurz: die Wartung Ihrer Wasser- und Wärmezähler durch den Minol Messtechnik-Service bietet Ihnen optimale Leistungen zum günstigsten Preis. Besser und preiswerter können Sie es nicht selber machen.

Mehr zum Eichgesetz ...


Nutzen Sie unser Wartungsangebot!

Übrigens: Ein Eigentümerbeschluss, der dem Eichgesetz entgegensteht, ist rechtswidrig. Eine mit ungeeichten Messgeräten erstellte Abrechnung kann verworfen werden und Ihr Mieter hat ein Kürzungsrecht! 
Ausführliche Informationen zur Miete von Erfassungsgeräten und den Umlagemöglichkeiten können Sie gerne bei uns unter info@minol.com kostenlos anfordern – bitte denken Sie daran, uns Ihre postalische Adresse mitzuteilen!


Ihre Vorteile bei der Wartung

Durch den Gerätekauf erfüllen Sie einmalig die Verordnungsauflagen, und wenn Sie zusätzlich noch einen Wartungsvertrag abschließen, erfüllt Minol Messtechnik alle folgenden notwendigen Tätigkeiten für Sie: