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Minol - Alles, was zählt.
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Finanzierungsservice

Mieten statt kaufen

Überblick

  • Mietkosten für Messgeräte sind prinzipiell umlagefähig.
  • Die Installation der Messgeräte ist im Mietpreis enthalten.
  • Der regelmäßige Austausch zur Einhaltung von Eichfristen erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
  • Die Abrechnung ist rechts-sicher und unanfechtbar.

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Neben dem klassischen Kauf der Messgeräte gewinnt die Miete mehr und mehr an Bedeutung. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Ohne große finanzielle Aufwendungen werden modernste Mess- und Erfassungsgeräte eingesetzt und als Gebäudeeigentümer oder Vermieter müssen Sie sich nicht mehr um spätere Modernisierungen und auch nicht um Eichfristen und Austauschtermine kümmern.

Wenn Sie eine Anpassung der Messtechnik in Ihrem Gebäude an den aktuellen Stand der Technik vornehmen wollen oder müssen, dann ist die Miete der Messgeräte eine Überlegung wert. Ob es dabei um den heute selbstverständlichen Einbau von Kaltwasserzählern geht oder um die Umrüstung der Heizkostenverteiler auf eine moderne elektronische Verbrauchserfassung: Mit der Miete der Geräte vermeiden Sie hohe Startinvestionen und haben doch einen zeitgemäßen und abrechnungssicheren Ausrüstungsstand in Ihrem Gebäude.

Geräte zur Verbrauchserfassung wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler, können gekauft oder gemietet werden. Beide Möglichkeiten läßt die Heizkostenverordnung zu (§ 4, Abs. 2). Kurz: Die Miete Ihrer Wasser- und Wärmezähler, aber auch der Heizkostenverteiler von einem der führenden Gerätehersteller bietet Ihnen optimale Leistungen zum günstigsten Preis.


Nutzen Sie unser Mietangebot!

Übrigens: Die Miete von Erfassungsgeräten ist umlagefähig. Sie müssen Ihre Mieter lediglich vorher informieren. Sofern die Mehrheit der Mieter nicht innerhalb eines Monats widerspricht, ist die Maßnahme zulässig.


Ausführliche Informationen zum Eichgesetz, der Eichordnung, technischen Hintergründen und den Umlagemöglichkeiten können Sie gerne bei uns unter info@minol.com kostenlos anfordern – bitte denken Sie daran, uns Ihre postalische Adresse mitzuteilen!


Ihre Vorteile bei der Miete

Im Rahmen der Gerätemiete können mit Minol Messtechnik diese Leistungen vereinbart werden: