Sie haben gewerbliche Eigentümer und Mieter? Und sind Sie sebst gewerblicher Vermieter? Dann bietet Ihnen Minol die Lösung: Die Abrech-nung mit allen geforderten Rechnungsmerkmalen. Steuerlich einwandfrei und ganz einfach für Sie.
Sie haben gewerbliche Eigentümer und Mieter? Und sind Sie sebst gewerblicher Vermieter? Dann bietet Ihnen Minol die Lösung: Die Abrech-nung mit allen geforderten Rechnungsmerkmalen. Steuerlich einwandfrei und ganz einfach für Sie.
Auftragsformular zum Steuerausweis mit Leistungsbeschreibung
Informationsblatt zum Steuerausweis in der Abrechnung
Der Gesetzgeber hat im § 14 des Umsatzsteuergesetzes neue Vorschriften für die Rechnungsgestaltung ab dem 1.1.2004 erlassen. Das betrifft auch die Ausgestaltung der Abrechnung aus den Nebenleistungen zum Mietvertrag. Und damit auch die Heiz- und Nebenkostenabrechnung, die der gewerbliche Vermieter seinen gewerblichen Mietern zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges erstellt. Die Anforderungen sind gewachsen – und damit auch der Aufwand für die Umsetzung. Minol hat darauf reagiert und bietet Ihnen diesen Ausweis nach den gesetzlichen Vorschriften in den Abrechnungen an: Alle gesetzlichen Merkmale in der gewohnt übersichtlichen Form.
Die Minol-Abrechnung mit Umsatzsteuerausweis für gewerbliche Eigentümer und Mieter kann ohne weitere Bearbeitung durch den Verwalter oder Vermieter verwendet werden. Minol-Kunden erhalten auch hier deutlich mehr. Sie wollen diese Vorteile sofort nutzen? Dann schicken Sie uns am besten den Auftrag zum künftigen Steuerausweis auf der Abrechnung noch heute mit dem Auftragsformular aus dem Download in der Spalte rechts oben.
Noch Fragen? Für mehr Informationen zum Umsatzsteuerausweis in Ihrer Minol-Abrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Minol ist auch für die besonderen steuerrechtlichen Anforderungen an die verbrauchsabhängige Abrechnung Ihr kompetenter Partner.