Gemäß DIN 14676 sind aufgrund der verminderten Wahrnehmung von Rauch im Schlaf als Mindestschutz Rauchmelder in den Schlafzimmern und Fluren anzubringen. Es ist allerdings empfehlenswert, alle Räume, in denen elektrische Geräte betrieben werden, sowie Keller und Dachgeschoss mit Rauchmeldern auszustatten. Ein optimaler Schutz wird erreicht, indem alle Räume mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es in Bad/WC und Küche auch unter normalen Bedingungen zu starken Staub-, Rauch- und Dampfentwicklungen kommen kann. Diese können Fehlalarme hervorrufen. Folglich sollten in diesen Räumen keine Rauchmelder installiert werden. Hier ist es sinnvoll die angrenzenden Räume auszustatten.
In Häusern und Wohnungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, sollten zusätzlich alle Flure, Treppenhäuser und Kellerräume gesichert werden.
Rauch steigt auf. Aufgrund dessen sind Rauchmelder über der Mitte des Raumes an der Decke anzubringen. Ist dies nicht möglich, so ist bei der Rauchmeldermontage ein Mindestabstand von mind. 0,5 m zur Wand einzuhalten. Ist ein Raum durch unterschiedliche Deckenhöhen oder einen Deckensturz (mind. 0,2 m) unterteilt, so ist in jedem Raumteil ein Rauchmelder anzubringen. Bei Giebeldecken ist das Gerät ca. 1 m vom höchsten Punkt entfernt zu montieren.