Newsletter 2008 - 03
Bundesrat stimmt Novelle der Heizkostenverordnung mit Änderungen zu
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir mit unserem Newsletter vom 16.07.2008 informiert haben, steht die Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) kurz bevor. Letzten Freitag wurde der Entwurf der Novelle der HeizkostenV vom Bundesrat mit Änderungen angenommen. Vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss nun das Bundeskabinett diesen Änderungen zustimmen. Dieser Prozess wird vermutlich schon in den nächsten Wochen abgeschlossen sein, da die Zustimmung sehr wahrscheinlich ist.
Gegenüber dem Entwurf des Bundeskabinetts gibt es folgende wesentliche Veränderungen nach dem Beschluss des Bundesrats:
- Umlage der Verbrauchsanalyse: Hier wird präzisiert, dass eine solche Analyse einen Zeitraum von mindestens drei Jahren umfassen sollte. Inhaltlich soll die Kostenentwicklung für Heizwärme und Warmwasserversorgung abgebildet sein.
- Wärmezähler für Warmwasser: Bisher wurde der Einsatz des Wärmezählers ohne Übergangsfrist verpflichtend, sofern nicht bauliche oder technische Gründe entgegen sprachen. Nun wird eine Frist bis 31.12.2013 eingeräumt.
- Solaranlagen: Der Kabinettsbeschluss enthielt die Regelung, dass Solarenergie generell nicht bei den Kosten berücksichtigt werden darf. Im Bundesrat wurde entschieden, diese Passage zu streichen. Somit sind laufende Kosten für den Betrieb der Solaranlage weiter umlagefähig. Es bleibt daher aber auch dabei, dass für die solare Energie kein Gegenwert analog der Brennstoffkosten angesetzt werden darf. Es wird also über die HeizkostenV kein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Solaranlagen zu installieren.
Alle weiteren Informationen zu der Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) finden Sie hier.