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Eichpflicht - Flächenberechnung

Gerichtsurteile zur Wärmekostenabrechnung

Hinweis

Die Leitsätze der Gerichts-urteile ersetzen beim Streit zwischen Vermieter und Mieter in keinem Fall eine fundierte Beratung durch juristische Experten. Betrachten Sie diese Urteile deshalb bitte lediglich als eine Möglichkeit der Meinungsbildung zu ähnlich gelagerten Fällen.

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Eichpflicht nicht erfüllt: Kürzungsrecht

§§

Verwendet der Vermieter Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die der Eichpflicht unterliegen, kann der Mieter die Heizkostenabrechnung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Heizkostenverordnung um 15 % kürzen, wenn der Vermieter die Eichintervalle nicht einhält (Amtsgericht Spandau, Urteil vom 22.06.1989, Az. 2 C 676/88, WM 1989, 432).


Eichpflicht von Wasserzählern

Ein Eigentümerbeschluss, der die Nacheichung von Warmwasserzählern in den Wohnungen der Eigentümer ablehnt, verstößt gegen gesetzliche Vorschriften und entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, auf die jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG Anspruch hat. Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 a Eichgesetz dürfen Warmwasserzähler nach Ablauf der fünfjährigen Eichfrist nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden und Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Verhältnis zur Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist jeder einzelne Wohnungseigentümer Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume und hat daher gemäß § 4 Abs. 4 der Heizkostenverordnung einen Anspruch auf funktionstüchtige Erfassungsgeräte. Ein Wohnungseigentümer, der seine Räume vermietet hat, kann sich bei einer aufgrund ungeeichter Zähler erstellten Heiz- oder Warmwasserkostenabrechnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Heizkostenverordnung einem Kürzungsanspruch seines Mieters ausgesetzt sehen. Ein Eigentümerbeschluss, der die Weiterverwendung eichpflichtiger Wärme- oder Warmwassererfassungsgeräte zur Abrechnung der Kosten nach Ablauf der Eichfrist vorsieht, kann daher keinen Bestand haben (Quelle: BayObLG, Beschuss vom 26.03.1998, Az. 2Z BR 154/97, HKA 11/1998).


Eignung von Messgeräten


Eigentümerwechsel

Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt; es kommt nicht darauf an, wann der Zahlungsanspruch fällig geworden ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2003, Az. VIII ZR 168/03).


Einsichtnahme und Kopien der Abrechnungsunterlagen

Kommentar: Besonders zum Thema ‘Einsichtnahme und Kopien der Abrechnungsunterlagen’ gibt es noch weit mehr, als die nachfolgend zitierten Urteile. Dies hier ist nur eine kleine Auswahl von Dutzenden ähnlicher Entscheidungen. Wer sich als Vermieter weigert, seinen Mietern auf Anfrage die Belege zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, die letzten Endes zu einer Heiz- und Nebenkostenabrechnung führten, der wird Ärger bekommen. Kaum ein Thema im Mietrecht ist so unumstritten wie dieses. Wer zahlen muss, hat auch das Recht auf Prüfung der zugrunde liegenden Rechnungen. Trotzdem wird jedes Jahr erneut darum gestritten.

Weitere Urteile zur Einsichtnahme in Belege durch den Mieter finden Sie im Download rechts oben.


Flächenberechnung: Anspruch an Genauigkeit


Flächenberechnung: Unterschiedliche Raumhöhen

Der Vermieter kann grundsätzlich den Festkostenanteil der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung einheitlich nach Wohnfläche auch dann bestimmen, wenn im Haus unterschiedliche Raumhöhen bestehen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.05.1986, Az. 11 S 7/86, WM 87,89).
Kommentar: Der Problematik unterschiedlicher Raumhöhen kann man entgehen, wenn man als Grundkostenart nicht die Fläche, sondern den Rauminhalt verwendet. Beides ist nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung zulässig (§ 7 Abs. 1).


(pe)