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Gradtagzahlen - Heizpflicht

Gerichtsurteile zur Wärmekostenabrechnung

Hinweis

Die Leitsätze der Gerichts-urteile ersetzen beim Streit zwischen Vermieter und Mieter in keinem Fall eine fundierte Beratung durch juristische Experten. Betrachten Sie diese Urteile deshalb bitte lediglich als eine Möglichkeit der Meinungsbildung zu ähnlich gelagerten Fällen.

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Gradtagzahlen zur Kostentrennung zulässig

§§

Kommentar: Zumindest bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ist eine Trennung nach Gradtagzahlen sogar empfehlenswerter, als eine Zwischenablesung.


Heizkörperaustausch: Unzulässig ohne Beschluss

Ein Wohnungseigentümer ist ohne einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht befugt, den in seinem Sondereigentum befindlichen Heizkörper, der mit einem Gerät zur Ablesung des Wärmeverbrauchs ausgestattet ist, zu demontieren und diesen durch einen Konvektor zu ersetzen, auf dem die Montage eines Heizkostenverteilers nicht möglich ist und daher der Verbrauch dieses Heizkörpers nur geschätzt werden kann (Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 22.04.1999, Az. 2 Wx 39/99, ZMR 1999, 502).


Heizkörperentfernung unzulässig


Heizkostenabrechnung: Mindestanforderungen


Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind zur Verbrauchserfassung zulässig

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind für die Erfassung von Heizkosten zulässig. Den Einwand des beklagten Mieters, Verdunstungsgeräte seien ungenau und es gäbe technisch verbesserte Geräte, ließen die Bundesrichter nicht gelten. Zwar sei zuzugeben, dass es mittlerweile technisch genauere, allerdings auch kostenaufwendigere Messmethoden gäbe und die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip tatsächlich nur Hilfsgeräte zur relativen Verteilung des Wärmeverbrauchs darstellten. Gleichwohl sei ihre Verwendung zulässig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.04.86, Az. VIII ZR 133/86, HKA Nr. 2 Juni 1986).


Heizpflicht des Mieters

Mieter haben dafür zu sorgen, dass ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit im Winter so beheizt ist, dass Leitungsrohre nicht einfrieren. Das gilt auch dann, wenn es der Vermieter nicht ausdrücklich angeordnet hat (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.11.1995, Az. 10 U 81/95).


Heizpflicht des Vermieters


(pe)