SitemapTrennzeichenKontaktTrennzeichenImpressumTrennzeichenMinol weltweitTrennzeichenSuche
Minol - Alles, was zählt.
Minol - Alles, was zählt.
Zielgruppenunterteilung Planer Handwerker Verwalter Eigentümer Mieter

Ölabrechnung - Schätzung

Gerichtsurteile zur Wärmekostenabrechnung

Hinweis

Die Leitsätze der Gerichts-urteile ersetzen beim Streit zwischen Vermieter und Mieter in keinem Fall eine fundierte Beratung durch juristische Experten. Betrachten Sie diese Urteile deshalb bitte lediglich als eine Möglichkeit der Meinungsbildung zu ähnlich gelagerten Fällen.

Download

Ölabrechnung: Anfangs- und Endbestand erforderlich


Öltankreinigung umlagefähig

Tank-, Kessel- und Boilerreinigungen zur Beseitigung von Ölschlämmen, Ruß oder Verkalkungen sind nur alle paar Jahre nötig und waren bis 2009 in ihrer Umlagefähigkeit kritisch zu betrachten. Die Umlage einer Tankreinigung sorgte regelmäßig für Ärger, weil die Rechtsprechung uneinheitlich war. Ein Teil der Gerichte lehnt die Umlage ab, ein anderer Teil liess sie zu. 2009 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Der Vermieter von Wohnraum darf die Kosten für die Reinigung eines Öltanks auf die Mieter umlegen. Es handele sich dabei nicht um Instandhaltungskosten, sondern um Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Öltankreinigung diene nicht der Vorbeugung oder Beseitigung von Mängeln an der Heizungsanlage, sondern der Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und verursache - weil sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt werde - so genannte laufend entstehende Kosten im Sinne der BetrKV. Auch wenn Tankreinigungen nur in Abständen von mehreren Jahren durchgeführt würden, handele es sich doch um "laufend entstehende" Kosten. Die so anfallenden Tankreinigungskosten müssen auch nicht auf mehrere Abrechnungsperioden aufgeteilt werden, sondern können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 221/08). Die Umlage der Kosten für die Tankreinigung im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mieter wurde davor schon von folgenden Gerichten befürwortet: Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Urteil vom 10.04.85, Az. 2 S 483/84 = WM 1990/32, Landgericht Hamburg im Urteil vom 22.06.89, Az. 7 S 121/88 = WM 1989/522 und Amtsgericht Neuß, DWW 88, 284).


Ölverkauf

Mit dem Verkauf eines Hauses wird auch das Heizöl im Öltank des Hauses mitverkauft, wenn es im Kaufvertrag nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Heizöl im Öltank eines Hauses ist Zubehör des Hauses (Oberlandesgericht Schleswig, Az. 1 U 129/94).


Pflicht zur Abrechnung nach Verbrauch


Schätzung zulässig


Schätzung: Nach Vorjahr nur einmalig


Schätzung: Nach erfolglosen Ableseversuchen zulässig


(pe)