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Sonneneinstrahlung - Verteilerschlüssel

Gerichtsurteile zur Wärmekostenabrechnung

Hinweis

Die Leitsätze der Gerichts-urteile ersetzen beim Streit zwischen Vermieter und Mieter in keinem Fall eine fundierte Beratung durch juristische Experten. Betrachten Sie diese Urteile deshalb bitte lediglich als eine Möglichkeit der Meinungsbildung zu ähnlich gelagerten Fällen.

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Sonneneinstrahlung ergibt keine zu hohe Verbrauchsanzeige

§§

Eine Mieterin verweigerte die Nachzahlung aus ihrer Heizkostenabrechnung mit der Begründung, dass die Anzeigeergebnisse der Verdunstungsheizkostenverteiler durch Sonneneinstrahlung verfälscht seien. Das Landgericht Hamburg entschied: Der der Abrechnung u.a. zugrunde liegende Wärmeverbrauch ist für die Wohnung der Beklagten richtig ermittelt worden. Eine Beeinflussung der dort angebrachten Messröhrchen durch Sonneneinstrahlung scheidet nach dem Ergebnis des von der Kammer eingeholten Sachverständigengutachtens aus. Unter Beachtung der Besonderheiten, wie Lage der Wohnung, Belegenheit der Heizkörper, Fenstergröße und etwaiger Balkonverkleidungen, schied eine erhöhte Verbrauchsanzeige aus. Zitat aus dem Gutachten: ".... des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Heizkostenverteiler nicht direkt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, da sie am Heizkörper auf der dem Raum zugewandten Seite angebracht sind und die Heizkörpermasse und der Wasserinhalt (kalt) als Puffer wirken. Aus diesem Grund ist ein merkbarer Einfluss auf die Verdunstungsmenge, hervorgerufen durch die Sonneneinstrahlung, sehr unwahrscheinlich; mit Sicherheit ist kein großer Einfluss auf die Abrechnung gegeben, der das Abrechnungsergebnis über den üblichen Rahmen verfälschen würde" (Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.06.86, Az. 1 S 125/85 C 306/84).


Systembedingte Erfassungsfehler


Thermostatventile: Anspruch des Mieters auf Einbau

Soweit eine Heizungsanlage nach den Vorschriften der Heizungsanlagenverordnung mit Thermostatventilen auszustatten ist, hat ein Mieter gegen den Vermieter einen (Leistungs-) Anspruch auf den Einbau dieser Thermostatventile (Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 06.10.92, Az. 3 b C 1105/91 = WM 12/1992, S. 735, HKA 01/94).
Kommentar: Durch die Aufhebung der Heizungsanlagenverordnung verpflichtet seit 2002 die Energieeinsparverordnung zum Einbau von Thermostatventilen (§ 12 Abs. 2).


Versorgungssperre für Heizung und Wasser ist unzulässig

Der Vermieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, die Versorgung seines Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, selbst wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten im Verzug ist. Dem Vermieter steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu (ständige Rechtsprechung der Kammer). An dieser Rechtslage hat sich durch die Reform des Mietrechts zum 1. September 2001, insbesondere durch die Neuregelung in § 556b BGB n. F. nichts geändert (Landgericht Göttingen, Beschluss vom 07.03.2003, Az. 5 T 282/02).


Verteilerschlüssel: Änderung


Verteilerschlüssel: Mehr als 70 % nach Verbrauch zulässig

Verbrauchsabhängig abrechnen heißt: 50 bis 70 % werden nach den Werten der abgelesenen Erfassungssysteme verteilt. Der Rest, 30 bis 50 %, in der Regel nach Wohnfläche. Alle Mieter und der Vermieter können im Mietvertrag die Abrechnung eines höheren Verbrauchsanteils vereinbaren (Landgericht Saarbrücken 13 BS 145/89; WM 90, 85).


(pe)