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Minol - Alles, was zählt.
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Lexikon der Abrechnung nach Verbrauch

Übersicht

Die Heizkostenabrechnung: ein Buch mit sieben Siegeln? Bestimmt nicht, denn die Rechenmethoden sind prinzipiell einfach und nachvollziehbar. Auch die technischen und rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Und doch: Zu vielfältig und umfangreich sind die Daten, die am Ende zu einer Abrechnung führen. Hier bekommen Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die verbrauchsabhängige Abrechnung.

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Ableseturnus

Die Ablesung der Messgeräte erfolgt in der Regel alle 12 Monate. Durch Ferien und Feiertage können sich aber kleinere Verschiebungen ergeben. Bei erstmaligen Abrechnungen oder bei Umstellungen des Abrechnungsstichtags kann der Ableseturnus einmalig abweichen. Bei Geräten mit Stichtagsspeicherung findet die Ablesung immer nach dem Stichtag statt.


Ablesung

Ablesung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip Bild vergrößern

Ablesung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip

Verdunstungsheizkostenverteiler werden in Augenhöhe abgelesen. Maßgeblich ist dabei die Unterkante des Flüssigkeitsspiegels. Eine Ablesung von schräg oben oder unter führt zu falschen Werten. Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte über eine Flüssigkristallanzeige (LCD) an.
Zum Zeitpunkt der Ablesung können noch keine Angaben über die Höhe der zu erwartenden Abrechnung gemacht werden. Für die umfassende Heiz- und Wasserkostenabrechnung sind technische Unterlagen sowie die Auswertung der gesamten Gebäudeablesungen notwendig. Wenn ein Ableser darüber noch keine Auskunft geben kann, ist das kein böser Wille oder Unvermögen - er kann alleine aufgrund von seinen Unterlagen nicht wissen, welche Heizkosten zu bezahlen sind.

Mehr zur Ablesung von Messgeräten


Abrechnungszeitraum

Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate und wird vom Hausbesitzer/-verwalter festgelegt. Ohne gesonderte Angaben wird als Abrechnungszeitraum der Ablesezeitraum angenommen. Der Abrechnungszeitraum kann aus organisatorischen Gründen um einige Tage vom Ablesezeitraum abweichen. Die Gerichte und das Mietrecht im BGB ab 2002 beharren übrigens auf einen höchstens 12-monatigen Abrechnungszeitraum.


Ampullenfarbe

Zu Kontrollzwecken wechselt die Farbe der Ampullen bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip jährlich. Diese Einfärbung hat nicht den geringsten Einfluss auf die Verdunstungscharakteristik.


Anmeldung zur Ablesung

Anmeldung zur Ablesung Bild vergrößern

Minol-Anmeldeplakat

Die Anmeldung zur Ablesung erfolgt rechtzeitig zuvor an den Hausbesitzer/-verwalter, der daraufhin seine Wohnungseigentümer oder Mieter informiert. Der von der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. empfohlene Richtwert liegt bei 10 Tagen. Bei größeren Objekten bzw. bei gesondertem Auftrag hängt der Ableseservice oder der Hausmeister auch Plakate aus. Gegen Aufpreis ist auch eine individuelle Anmeldung bei jedem Bewohner per Postkarte möglich. Bei per Funk abgelesenen Messgeräten erfolgt keine Ableseanmeldung bei den Nutzern, weil kein Betreten der Wohnung erforderlich ist.


Badewannenkonvektoren

Heizkörper hinter Badewannenschürzen in innen liegenden Bädern können nicht, bzw. nur bedingt mit Messgeräten ausgestattet werden. Der Verbrauch wird im Regelfall geschätzt.


Demontage von Heizkörpern

Demontage von Heizkörpern

Wenn Heizkörper stören, dauerhaft verbaut sind oder wenn sich an ihnen Verbrauchsanzeigen ergeben, die man künftig vermeiden möchte, denkt man gerne an eine Demontage der Heizkörper. Weil dabei aber hydraulische Probleme an der Heizanlage entstehen können, sollte immer ein Heizungsfachmann damit betraut werden. Zu bedenken ist auch, dass es einem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt ist, Heizkörper auszubauen. Selbst ein Wohnungseigentümer benötigt dafür die Zustimmung der Gemeinschaft.


Differenzmessungen

Vor allem in kleineren Gebäuden wird aus Kostengründen gerne auf eine vollständige Ausstattung mit Messgeräten verzichtet. Der messtechnische Laie geht davon aus, dass es doch möglich sein muss, anhand des Verbrauchs eines Hauptzählers, abzüglich des Verbrauchs aller Unterzähler, auf eine Differenz für den Verbraucher mit fehlenden Geräten zu kommen. Das ist im Prinzip richtig, in der Praxis aber in keinem Fall zu empfehlen. Alle Messgeräte arbeiten mit Toleranzen bis zu 30 %. Bei einer Differenzbildung gehen alle Fehlmessungen zu Lasten des Bewohners, der die Differenz abgerechnet bekommen soll. Das kann zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen und ist deshalb aus fachlichen Gründen nicht zu empfehlen.

 

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(Frank Peters)