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Minol - Alles, was zählt.
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Lexikon der Abrechnung nach Verbrauch

Übersicht

Die Heizkostenabrechnung: ein Buch mit sieben Siegeln? Bestimmt nicht, denn die Rechenmethoden sind prinzipiell einfach und nachvollziehbar. Auch die technischen und rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Und doch: Zu vielfältig und umfangreich sind die Daten, die am Ende zu einer Abrechnung führen. Hier bekommen Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die verbrauchsabhängige Abrechnung.

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Handbuch

Personenmonate

Hat die Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Abrechnung nach Personenzahl zu erfolgen, bedient man sich dabei so genannter Personenmonate (Abkürzung PM in der Abrechnung), die eine bessere Auflösung mit kleinere Einheitenpreise in der Abrechnung ermöglichen. 4 Personen über 12 Monate bedeuten in der Abrechnung dann beispielsweise 48 Personenmonate. 3 Personen über 6 Monate wären dann 18 Personenmonate.


Raumtemperaturen

Raumtemperaturen Bild vergrößern

Empfohlene Raumtemperaturen

Weniger als 18 °C sind unzumutbar, selbst wenn dies im Mietvertrag stehen sollten. Die überwiegende Anzahl der Gerichte gestehen dem Mieter eine Raumtemperatur von 20-22 °C während des Tages zu. Kontrollmessungen der Raumtemperaturen sind in der Mitte des Raumes in 1,5 m Höhe vorzunehmen und nicht an der Wand, die je nach Lage verfälschte Ergebnisse bringen kann. Im Interesse vernünftiger Heizkosten sollte man seine Räume nicht überheizen.


Reihenfolge der Ablesungen

Ablesereihenfolge Bild vergrößern

Ablesereihenfolge

Die Ablesung der Messgeräte innerhalb eines Gebäudes erfolgt bei den meisten Messdienstunternehmen von unten nach oben, auf dem Stockwerk von links nach rechts und innerhalb der Wohnung ebenfalls von links nach rechts. Das hat seinen guten Grund: In der gleichen Reihenfolge wurden die Messgeräte auch montiert. Die Reihenfolge der Messgeräte ist für den Ableser in gleicher Weise angeordnet. Der Servicemitarbeiter findet die Geräte so schnell auf und muss nicht unnötig lange danach suchen.


Schätzungen

Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung muss der Verbrauch geschätzt werden, wenn eine Ablesung nicht möglich war. Bei zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die dann entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, die Messgeräte vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode mit neuen Ampullen wieder funktionsbereit zu machen, muss auch in der Folgeabrechnung geschätzt werden. Eine Einschätzung kann folglich zu höheren Kosten führen. Bitte stellen Sie deshalb zum Ablesetermin den Zugang zu Ihrer Wohnung unbedingt sicher.


Selbstablesung

Bei einem Wohnungswechsel ist auch eine Selbstablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler möglich (Zwischenablesung). Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung durch den ehemaligen und den neuen Wohnungsnutzer oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (am besten bei der Wohnungsabnahme). Jahreshauptablesungen können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von den Mitarbeitern des Messdienstes vorgenommen werden.


Skalensysteme

Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip gibt es zwei prinzipielle Skalensysteme:


Stichtagsablesung

Bei modernen elektronischen Messgeräten von Minol sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem fest definierten Datum (z. B. dem 31.12. jeden Jahres) schreiben alle Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch Wochen später exakt festgestellt werden.

 

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(Frank Peters)