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Lexikon der Abrechnung nach Verbrauch
Übersicht
Die Heizkostenabrechnung: ein Buch mit sieben Siegeln? Bestimmt nicht, denn die Rechenmethoden sind prinzipiell einfach und nachvollziehbar. Auch die technischen und rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Und doch: Zu vielfältig und umfangreich sind die Daten, die am Ende zu einer Abrechnung führen. Hier bekommen Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die verbrauchsabhängige Abrechnung.
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Handbuch
Personenmonate
Hat die Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Abrechnung nach Personenzahl zu erfolgen, bedient man sich dabei so genannter Personenmonate (Abkürzung PM in der Abrechnung), die eine bessere Auflösung mit kleinere Einheitenpreise in der Abrechnung ermöglichen. 4 Personen über 12 Monate bedeuten in der Abrechnung dann beispielsweise 48 Personenmonate. 3 Personen über 6 Monate wären dann 18 Personenmonate.
Raumtemperaturen
Empfohlene Raumtemperaturen
Weniger als 18 °C sind unzumutbar, selbst wenn dies im Mietvertrag stehen sollten. Die überwiegende Anzahl der Gerichte gestehen dem Mieter eine Raumtemperatur von 20-22 °C während des Tages zu. Kontrollmessungen der Raumtemperaturen sind in der Mitte des Raumes in 1,5 m Höhe vorzunehmen und nicht an der Wand, die je nach Lage verfälschte Ergebnisse bringen kann. Im Interesse vernünftiger Heizkosten sollte man seine Räume nicht überheizen.
Reihenfolge der Ablesungen
Ablesereihenfolge
Die Ablesung der Messgeräte innerhalb eines Gebäudes erfolgt bei den meisten Messdienstunternehmen von unten nach oben, auf dem Stockwerk von links nach rechts und innerhalb der Wohnung ebenfalls von links nach rechts. Das hat seinen guten Grund: In der gleichen Reihenfolge wurden die Messgeräte auch montiert. Die Reihenfolge der Messgeräte ist für den Ableser in gleicher Weise angeordnet. Der Servicemitarbeiter findet die Geräte so schnell auf und muss nicht unnötig lange danach suchen.
Schätzungen
Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung muss der Verbrauch geschätzt werden, wenn eine Ablesung nicht möglich war. Bei zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die dann entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, die Messgeräte vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode mit neuen Ampullen wieder funktionsbereit zu machen, muss auch in der Folgeabrechnung geschätzt werden. Eine Einschätzung kann folglich zu höheren Kosten führen. Bitte stellen Sie deshalb zum Ablesetermin den Zugang zu Ihrer Wohnung unbedingt sicher.
Selbstablesung
Bei einem Wohnungswechsel ist auch eine Selbstablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler möglich (Zwischenablesung). Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung durch den ehemaligen und den neuen Wohnungsnutzer oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (am besten bei der Wohnungsabnahme). Jahreshauptablesungen können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von den Mitarbeitern des Messdienstes vorgenommen werden.
Skalensysteme
Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip gibt es zwei prinzipielle Skalensysteme:
- Einheitsskale: Jeder Heizkostenverteiler hat die gleiche Skale. Die Ablesewerte werden mit den jeweils präzise ermittelten Bewertungsfaktoren des Heizkörpers multipliziert. Der Bewertungsfaktor ist von der Heizleistung des Heizkörpers, dem Heizkörpertyp und der Montageart abhängig. Die Summe der so ermittelten Werte finden Sie als Verbrauchseinheiten in Ihrer Abrechnung wieder. Minotherm II Heizkostenverteiler von Minol haben eine Einheitsskale.
- Produktskale: Hier gehen die abgelesenen Verbrauchswerte ohne Umrechnung in die Heizkostenabrechnung ein. Die Summe aller Ablesewerte findet sich in der Abrechnung wieder. Bei Minol haben nur Heizkostenverteiler mit einer Montage vor 1982 noch eine Produktskale.
Stichtagsablesung
Bei modernen elektronischen Messgeräten von Minol sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem fest definierten Datum (z. B. dem 31.12. jeden Jahres) schreiben alle Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch Wochen später exakt festgestellt werden.
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(Frank Peters)