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Minol - Alles, was zählt.
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Recht

Alles Wichtige zu Verordnungen und Gerichtsurteilen

Die verbrauchsabhängige Abrechnung unterliegt seit Jahrzehnten klaren gesetzlichen Vorgaben über deren Einhaltung nicht nur Mieter und deren Interessensvertreter, sondern immer wieder auch noch die Gerichte in allen Instanzen wachen. Hier finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Quellen und ergänzend dazu noch die Zusammenfassungen der bedeutendsten Urteile aus der Rechtsprechung. Zugegebenermaßen nicht immer ganz einfach zu lesen, aber unverzichtbar in Zweifelsfällen.


Novellierung der Heizkostenverordnung

novellierung

Seit 1981 gilt in Deutschland die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Sie schreibt dem Hauseigentümer vor, die Heiz- und Warmwasserkosten abhängig vom individuellen Verbrauch der Nutzer zu verteilen. Wer mehr verbraucht, zahlt auch mehr. Das sorgt für Gerechtigkeit und einen sparsamen Umgang mit Energie. Zum 1. Januar 2009 tritt eine aktualisierte Fassung der Heizkostenverordnung als Folge des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung in Kraft. Mehr...


Heizkostenverordnung

HKVO

Am 01.03.89 trat die letzte und bis heute gültige Fassung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (kurz: Heizkostenverordnung oder HKVO) in Kraft. Nach der Erstfassung vom 01.03.81 und der Novellierung vom 01.05.84 ist das jetzt die dritte Version, in der vor allem die in der Praxis aufgetretenen Unsicherheiten beseitigt wurden. Mehr...


Gerichtsurteile

Gerichtsurteile

Die Heizkostenverordnung, die DIN/EN 834/835-Normen und das Mietrecht bieten im Normalfall eine rechtliche und technische Grundlage für Heiz- und Wasserabrechnungen. Ist dort für den besonderen Fall keine Lösung geboten, bleibt nur ein Blick auf bereits in ähnlichen Fällen ergangene Gerichtsurteile. Mehr ...


Eichgesetz und Eichordnung

Eichmarke

Wasser- und Wärmezähler sind eichpflichtige Messgeräte. Ihr Einsatz ist im geschäftlichen Verkehr ohne gültige Eichung verboten. Hier finden Sie das Gesetz über das Mess- und Eichwesen. Für die Einhaltung des Eichgesetzes sind die Eichaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die technische Oberbehörde für das Messwesen in Deutschland ist die schon 1887 gegründete Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig und Berlin. Mehr ...


Landesbauordnungen

LBO

Im Gegensatz zur bundesweit einheitlichen Regelung für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten, liegt die Zuständigkeit für Vorschriften zur Abrechnung von Kaltwasser bei den jeweiligen Bundesländern. Für Neubauten besteht - mit Ausnahme des Freistaates Bayern - inzwischen durchweg die Pflicht zur Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Verbrauch. Mehr ...


Rauchmelderpflicht

Rechtspflicht...

Die Vorschriften einer Rauchmelderpflicht erlassen die jeweiligen Bundesländer in ihren Landesbauordnungen. Sechs Bundesländer haben dies bereits getan - Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland. Mehr...


(pe)