Bußgeldkatalog der Länder

Nach § 19 des Eichgesetzes können Ordnungswidrigkeiten bis zu 10.000 € fällig werden. Wieviel es bei ungeeichten Wasser- und Wärmezählern tatsächlich ist, legen die Bußgeldkataloge der Bundesländer fest. Dabei spielt es keine Rolle, ob ungeeichte Wasserzähler mit Vorsatz oder fahrlässig verwendet werden. Die Bußgelder für jedes einzelne ungeeichte Gerät sind erheblich und vom Besitzer des Messgerätes zu bezahlen.

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