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Hinweis: Besitzer von nicht modernisierten Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen können seit 1. Oktober 2008 nur noch bedarfsbasierte Energieausweise erstellen lassen.
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Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier:
Mit Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Pflicht für Energieausweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Die ersten Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern schon seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei bestand in der Übergangsfrist bis 30. September 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Lesen Sie hier, was die gesetzlichen Regelungen zu Energieausweisen für Wohnungsverwalter und Vermieter bedeuten und welche Ausweisvariante für wen und ab wann in Frage kommt.
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Um Form, Umfang und Ausgestaltung von Energieausweisen hat die Politik anfangs lange gerungen. Hauptsächlich ging es um die Zulassung der beiden möglichen Varianten von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen. Als Ergebnis kam heraus, dass in den meisten Fällen sowohl der Bedarfs-, als auch der Verbrauchsausweis zugelassen sind.
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen und Interessenten für Mietwohnungen eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist also immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude (Gewerbebauten)beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich. Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
Nur in der Übergangsfrist bis 30. September 2008 hatte der Gebäudeeigentümer völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten. Unabhängig von Gebäudegröße und Baujahr konnte bis Ende September 2008 für jedes Gebäude verbrauchsbasierte Energieausweis erstellt werden.
Auch in Sachen Energieausweis können Sie auf die bewährte Minol-Qualität vertrauen. Mit unserer über 50-jährigen Erfahrung im Energiemanagement sind wir Ihr kompetenter Partner in Sachen Energieausweis. Dabei unterstützen wir die gelegentlich zu hörende Warnung, dass nicht jeder, der einen günstigen Energieausweis anbietet, diesen auch nach den strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt. Dieses Problem haben Sie bei Minol garantiert nicht, denn selbstverständlich erstellen wir Energieausweise nur nach den strengen Richtlinien der EnEV unter Mitarbeit unserer zertifizierten Energieberater. Ihre angegebenen Daten werden von uns in jedem Arbeitsschritt plausibilisiert und geprüft. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und genießen die volle Rechtssicherheit mit Ihrem Minol-Energieausweis. Dieser ist selbstverständlich zehn Jahre gültig und beinhaltet alle gesetzlichen Vorschriften. Der Gesetzgeber lässt eindeutig zwei Varianten zu – den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Es besteht also kein Zweifel daran, dass ein verbrauchsbasierter Energieausweis - auch ohne Begehung des zu bewertenden Objektes - absolut konform zur Energieeinsparverordnung (EnEV) ist.
Minol bietet Ihnen die Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Wohngebäude an.
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Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.
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Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen. Dass preiswerte Verbrauchsausweise generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen sind, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird dagegen zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer ein nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, konnte sich nur in der Übergangszeit bis 30. September 2008 den bis dahin generell zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.
(pe)