Seit 1. November 2011 gilt eine novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Betreiber von Trinkwasseranlagen müssen das Trinkwasser von nun an jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Auf die Wohnungswirtschaft kommt ein großer Aufwand zu. Gleichzeitig ist die praktische Umsetzung in vielen Punkten unklar. Grund: Die TrinkwV ist Bundesrecht, für die Umsetzung sind jedoch die regionalen Gesundheitsämter verantwortlich, und die haben ihre Prozesse noch nicht darauf ausgerichtet. Dazu kommen logistische Fragen, zum Beispiel was geschieht, wenn ein Mieter nicht erreichbar ist, in dessen Wohnung eine Probe gemäß TrinkwV entnommen werden muss. Die Verbände der Wohnungswirtschaft drängen deshalb auf einen zeitlichen Aufschub und eine Überarbeitung der Verordnung. Derzeit (Anfang Dezember 2011) zeichnet sich ab, dass der Gesetzgeber die Novelle erneut überarbeiten wird und die Erstprüfpflicht sowie den künftigen Prüfturnus auf drei Jahre erweitert.
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Schon jetzt sollten Eigentümer und Verwalter drei wesentliche Vorbereitungen treffen.
Darüber hinaus haben wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen Trinkwasserverordnung zusammen gestellt.