Umsatzsteuer
Steuerliche Besonderheiten für gewerbliche Eigentümer und Mieter
Der Gesetzgeber hat im § 14 des Umsatzsteuergesetzes neue
Vorschriften für die Rechnungsgestaltung ab dem 1.1.2004 erlassen. Das
betrifft auch die Ausgestaltung der Abrechnung aus den Nebenleistungen
zum Mietvertrag. Und damit auch die Heiz- und Nebenkostenabrechnung, die
der gewerbliche Vermieter seinen gewerblichen Mietern zur
Geltendmachung des Vorsteuerabzuges erstellt. Die Anforderungen sind
gewachsen – und damit auch der Aufwand für die Umsetzung. Minol hat
darauf reagiert und bietet Ihnen diesen Ausweis nach den gesetzlichen
Vorschriften in den Abrechnungen an: Alle gesetzlichen Merkmale in der
gewohnt übersichtlichen Form.
Änderungen in der Abrechnungsausgabe
Die Minol-Abrechnung mit Umsatzsteuerausweis für gewerbliche
Eigentümer und Mieter kann ohne weitere Bearbeitung durch den Verwalter
oder Vermieter verwendet werden. Minol-Kunden erhalten auch hier
deutlich mehr. Sie wollen diese Vorteile sofort nutzen? Dann schicken
Sie uns am besten den Auftrag zum künftigen Steuerausweis auf der
Abrechnung noch heute mit dem Auftragsformular aus dem Download in der
Spalte rechts oben.
Sprechen Sie mit uns
Noch Fragen? Für mehr Informationen zum Umsatzsteuerausweis in Ihrer Minol-Abrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- Schreiben Sie uns an die Email Adresse: umsatzsteuer@minol.com oder
- rufen Sie an: Telefon +49 (0)711 - 94 91-14 20.
Minol ist auch für die besonderen steuerrechtlichen Anforderungen an die verbrauchsabhängige Abrechnung Ihr kompetenter Partner.