Wasserzähler zur wohnungsweisen Verbrauchserfassung besitzen für die
Ablesung ein einfach ablesbares Rollenzählwerk. Am Tag der Ablesung
wird der Zählerstand notiert. Eine Kontrollablesung durch den
Wohnungseigentümer oder Mieter ist jederzeit möglich. Sollten sich nach
der Ablesung Zweifel an der Richtigkeit ergeben, ist durch eine
nachträgliche Kontrollablesung unter Berücksichtigung des
Zählfortschritts eine Plausibilisierung möglich. Warm- und
Kaltwasserzähler unterscheiden sich äußerlich nicht und sind in gleicher
Weise abzulesen. Bei einer Selbstablesung durch Wohnungseigentümer oder
Mieter ist besonders auf die richtige Kommasetzung der
Verbrauchsanzeige zu achten. Minol rechnet mit einer Nachkommastelle ab.